1. Die früher für Mitglieder des VÖB geltende und noch im Michel Österreich Spezial 2011) abgedruckte Haftungsregelung: „9. Die Prüfung erfolgt nach bestem Wissen und nach dem Stand der jeweiligen Forschung, jedoch ohne Haftung.wurde schon seit einiger Zeit von folgender neuen Haftungsangabe abgelöst.

„Die Prüfer haften als Sachverständige gemäß den rechtlichen Vorschriften. Die Qualitätsangaben können sich naturgemäß nur auf den Zustand am Tage der Ausstellung beziehen. Soweit sich aus dem Prüfauftrag eine Haftung gegen Dritte ergibt, reichen die Ansprüche des Dritten nicht weiter als die dem Auftraggeber selbst zustehenden Ansprüche. Auch für ihn gelten die in der Prüfordnung des VÖB festgelegten Haftungsbeschränkungen.“

2. Dies wird auf der Rückseite von Attesten des VÖB auch so festgehalten. Die Angabe der alten Haftungsregelung auf VÖB-Attesten im Jahr 2010 sei auf eine irrtümliche Verwendung alter Attestformulare zurückzuführen.

3. Mangels eigener offizieller Internetpräsenz des VÖB finden sich die Prüfordnung und somit auch die neue  Langform-Haftungsregelung des VÖB auf der Unterseite „VÖB“ des Verbandes österreichischer Philatelistenvereine.